Dr. Boris Weirauch MdL

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„Straftäter schneller verurteilen“: Weirauch begrüßt Modellversuch zu beschleunigten Strafverfahren in Mannheim

Veröffentlicht am 19.12.2019 in Landespolitik

„Das Justizministerium musste auf meine parlamentarische Anfrage zugestehen, dass die Möglichkeit einer schnellen Aburteilung von Tätern im Zuge des beschleunigten Verfahrens nach den Vorschriften der Strafprozessordnung in Baden-Württemberg nur in knapp 0,2 Prozent der Strafverfahren angewendet wird und damit weitaus weniger als in anderen Bundesländern. Das nicht hinnehmbar“, begrüßt der Mannheimer SPD-Abgeordnete Dr. Boris Weirauch die Ankündigung aus dem Stuttgarter Ministerium, nun in seinem Wahlkreis Mannheim einen entsprechenden Modellversuch zu starten.

„Der im Strafrecht wichtige Verfahrensgrundsatz, dass die Strafe auf dem Fuße folgt, muss in Baden-Württemberg wirksamer zu Geltung kommen“, nahm Weirauch, rechtspolitischer Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, bereits im Sommer die Landesregierung in die Pflicht. Trotz der erfreulichen Reaktion aus dem Stuttgarter Ministerium bleibt Weirauch bei seiner Position, dass die Möglichkeiten der Strafprozessordnung flächendeckend zum Einsatz kommen müssen: „Für mich ist klar: Wenn die gesetzlichen Vorrausetzungen vorliegen, müssen Straftäter beschleunigt abgeurteilt werden, überall in Baden-Württemberg und nicht nur in Großstädten. Das ist gelebte Kriminalprävention.“

Hintergrund:

Strafverfahren können beschleunigt verhandelt werden, wenn es sich um einen einfachen Sachverhalt handelt oder die Beweislage klar ist (§ 417 StPO). Nach Stellung eines entsprechenden Antrags durch die Staatsanwaltschaft soll innerhalb von spätestens 6 Wochen die Hauptverhandlung beginnen (§ 418 Abs.1 Satz 2 StPO).