Dr. Boris Weirauch MdL

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Rehabilitierung von zu Unrecht nach § 175 StGB verfolgter homosexueller Männer

Veröffentlicht am 04.08.2022 in Pressemitteilungen

Die Landesregierung hat gegenüber dem Landtag auf Grundlage einer Anfrage der Grünen-Landtagsfraktion (Drucksache 17/2384) dargelegt, dass bisher nur 26 Anträge auf eine finanzielle Entschädigung homosexueller Männer wegen der strafrechtlichen Verfolgung nach § 175 StGB gestellt wurden, obwohl nach Angaben der Landesregierung in den Jahren zwischen 1957 und 1994 in Baden-Württemberg 5426 Männer wegen sogenannter „Unzucht zwischen Männern“ verurteilt wurden.

 

Für den zuständigen Berichterstatter des Landtags, den Mannheimer SPD-Landtagsabgeordneten Dr. Boris Weirauch, könnte der Grund für die geringe Anzahl der Anträge u.a. im Verfahren der Antragstellung liegen: „Die Erfahrung der strafrechtlichen Verfolgung und gesellschaftlichen Stigmatisierung sind für viele Betroffene auch nach so langer Zeit noch traumatisch. Ich finde es schwierig, dass man den Antrag beim Bundesamt der Justiz auf Entschädigung nur aufgrund einer „Rehabilitationsbescheinigung“ der Staatsanwaltschaft stellen kann, die vormals für die Strafverfolgung im Einzelfall zuständig war“, kritisiert der rechtspolitische Sprecher der SPD-Fraktion das Verfahren.

 

„Auch wenn das Verfahren grundsätzlich Sache des Bundesgesetzgebers ist, haben wir uns parteiübergreifend entschlossen, dass das Justizministerium nochmals klärt, ob es andere Möglichkeiten gibt, einen Antrag auf Entschädigung zu stellen“, gibt der Sozialdemokrat der Ministerin mit auf den Weg, zu prüfen, ob eine Rehabilitationbescheinigung auch über den Opferbeauftragten des Landes Baden-Württemberg besorgt werden kann.

 

„Egal wie, wir müssen schauen, dass die betroffenen Männer zu ihrem Recht kommen“, schlägt Weirauch auch eine gezielte Kampagne vor, die sich über die queere Community gezielt an Betroffene wendet. „Uns läuft die Zeit davon, viele Menschen, die infolge des Par. 175 StGB insbesondere in den 60iger und 70iger Jahren diskriminiert wurden, sind jetzt in einem fortgeschrittenen Alter“, mahnt der Sozialdemokrat ein zügiges Handeln an.

 

Am 22. Juli 2017 ist das Gesetz zur strafrechtlichen Rehabilitierung der nach dem 8. Mai 1945 wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen verurteilten Personen in Kraft getreten. Das Gesetz hebt entsprechende strafrechtliche Urteile auf, regelt die Beantragung von Rehabilitationsbescheinigungen und finanzielle Entschädigungen. Die Frist zur Antragsstellung wurde vom Bundestag im Juni 2022 bis zum 21. Juli 2027 verlängert.