Dr. Boris Weirauch MdL

Dr. Boris Weirauch MdL

Fulst-Blei und Weirauch kritisieren Abstimmungsverhalten der Grünen bei Plenardebatte zur Direkten Demokratie

Veröffentlicht am 15.05.2019 in Landespolitik

Nach der heutigen Sitzung im Landtag ist für Dr. Boris Weirauch, rechtspolitischer Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, klar: „Echte direkte Demokratie ist mit den Grünen nicht zu machen. In den Augen der grün-schwarzen Landesregierung sind Volksbegehren nur dann zulässig, wenn sie das Land nichts kosten und wenn sie inhaltlich nichts einzuwenden hat.“

Die SPD-Landtagsfraktion hat heute im Anschluss an ihre Debatte „Grün-Schwarze Landesregierung: Endstation Direkte Demokratie“ im Stuttgarter Landtag eine namentliche Abstimmung beantragt, um festzustellen, dass der Verfassungsgesetzgeber – sprich der Landtag – keineswegs finanzwirksame Gesetze von Volksbegehren und Volksabstimmungen ausnehmen sollte, sondern lediglich das Staatshaushaltsgesetz, das den Haushaltsplan des Landes feststellt.

Die Mitglieder der grün-schwarzen Regierungsfraktionen haben die Zustimmung zu diesem Antrag einstimmig abgelehnt. „Das bedeutet im Umkehrschluss, dass insbesondere die Grünen sich immer weiter von ihrem ursprünglichen Versprechen von einem Mehr an Bürgerbeteiligung und Direkter Demokratie entfernen“, erklärt Dr. Stefan Fulst-Blei, stellvertretender Vorsitzender der SPD-Landtagsfraktion. 

„Aus unserer Sicht darf die Volksgesetzgebung keinen Finanzvorbehalt kennen, wie ihn die Landesregierung jetzt vorbringt. Und das ist ja auch vollkommen logisch: Alle ernsthaften Entscheidungen haben auch immer finanzielle Auswirkungen. Und wenn man diese untersagt, ist direkte Demokratie am Ende“, ergänzt Weirauch, der auch Justiziar der SPD-Landtagsfraktion ist.