Dr. Boris Weirauch MdL

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Corona-Kinderbonus: SPD-Abgeordneter Weirauch setzt sich bei Familienministerin Giffey für Alleinerziehende ein

Veröffentlicht am 09.09.2020 in Pressemitteilungen

„Die Bundesregierung hat mit dem einmaligen Aufschlag auf das Kindergeld in Höhe von 300 Euro pro Kind ein gutes Signal der Anerkennung für die Bewältigung der Belastung durch die Auswirkungen der Corona-Pandemie beschlossen“, lobt der SPD-Landtagsabgeordnete Boris Weirauch insbesondere den Einsatz von SPD-Familienministerin Franziska Giffey. Insgesamt kommt der Bonus 18 Millionen Kindern in Deutschland zu Gute und wird ab dem heutigen Tage jeweils in zwei Tranchen im September und Oktober ausgezahlt.

In einem Brief an die Bundesfamilienministerin kritisiert der Mannheimer SPD-Landtagsabgeordnete Mitte August aber den Umstand, dass bei getrennt lebenden Eltern der unterhaltspflichtige Elternteil den Unterhalt in Höhe der jeweiligen Hälfte des Kinderbonus reduzieren darf, auch wenn kein Kontakt zum Nachwuchs besteht und der alleinerziehende Elternteil alleine in der Verantwortung steht. Weirauch plädierte gegenüber Giffey für eine entsprechend geänderte Auszahlungspraxis, die sicherstellt, dass das Geld auch dort ankommt, wo es dringend gebraucht wird: „Dort, wo die Kinder leben und tatsächlich versorgt werden und nicht auf Umwegen eine Möglichkeit darstellen, weniger Unterhalt zahlen zu müssen.“

„Der Kinderbonus soll die pandemiebedingten Mehrkosten für Familien abfedern. Schulmaterialien, fehlende Betreuungsmöglichkeiten und technische Geräte mussten angeschafft werden, gerade für alleinerziehende Eltern stellt Auswirkungen der Pandemie eine große Herausforderung dar“, begründet der SPD-Politiker seinen Vorstoß.

Die Antwort aus dem Berliner Ministerium kommt nun pünktlich zur Auszahlung. Giffeys Staatsekretärin Caren Marks erläutert gegenüber Weirauch, dass ein Elternteil, das den vollen Mindestunterhalt zahlt, aus verfassungsrechtlichen Gründen beanspruchen kann, bei voller Auszahlung des Kinderbonus an die alleinerziehende Mutter oder den alleinerziehenden Vater, seinen Unterhalt entsprechend um die Hälfte des Kinderbonus zu kürzen. Diese Antwort überzeugt Weirauch nicht wirklich: „Man hätte prüfen müssen, ob es nicht einen anderen Weg gegeben hätte, eine verfassungskonforme Handhabung zu erreichen; im Ergebnis bedeutet das, dass bei vielen alleinerziehenden Eltern leider eben nur die Hälfte des Kinderbonus im Geldbeutel ankommt.“