Der Mannheimer Landtagsabgeordnete Dr. Boris Weirauch warnt vor notärztlicher Unterversorgung in Mannheim als Folge des gestern im Landtag mit den Stimmen von Grünen und CDU beschlossenen Rettungsdienstgesetz.
Der Mannheimer Landtagsabgeordnete Dr. Boris Weirauch warnt vor notärztlicher Unterversorgung in Mannheim als Folge des gestern im Landtag mit den Stimmen von Grünen und CDU beschlossenen Rettungsdienstgesetz.
„Im Notfall zählt jede Minute! Die Landesregierung wurde gerichtlich dazu verdonnert, die Rettungsdienst-Hilfsfristen gesetzlich strenger zu regeln. Jetzt bewegt man sich von 15 Minuten auf 12 Minuten. Andere Bundesländer sind da deutlich härter. In Hessen muss der Rettungsdienst in 95 Prozent der Fälle innerhalb von 10 Minuten vor Ort sein, in Nordrhein-Westfalen in Städten sogar innerhalb von 8 Minuten. Warum bleibt Baden-Württemberg dahinter zurück, wenn es darum geht, Leben zu retten?“, kritisiert der Mannheimer SPD-Abgeordnete Boris Weirauch die Landesregierung und begründet seine Ablehnung in der namentlichen Abstimmung zum Gesetzentwurf.
Weirauch verweist in diesem Kontext auf die Antwort der Landesregierung auf eine Anfrage der SPD-Fraktion, wonach in Mannheim im Jahr 2023 nur knapp 60 Prozent der Rettungskräfte innerhalb von 10 Minuten vor Ort waren, bei den Notärzten lag die Quote bei 74,28 Prozent. „Um jetzt die gesetzliche Frist von 12 Minuten einzuhalten, sind erhebliche Ausweitungen der Fahrzeug- und Personalkapazitäten notwendig“, stellt der Sozialdemokrat konkrete Forderungen an den zuständigen Bereichsausschuss und warnt zugleich: „Für den Rettungsdienstbereich Mannheim kann die Gesetzesänderung schlimme Folgen haben, da die Regierung ermächtigt wird, die notärztliche Versorgung aus der der Hilfsrist zugrundeliegenden Planungsvorgabe herauszunehmen. Das kann bedeuten, dass in Mannheim Notärzte eingespart werden“, kündigt der Sozialdemokrat bereits Widerstand auf lokaler Ebene gegen die Umsetzung der Pläne von CDU und Grünen an.
Der Änderungsantrag der SPD, den Stadt- und Landkreisen einen verpflichtenden Sitz und damit eine Stimme im Bereichsausschuss ihres Rettungsdienstbereiches einzuräumen sowie dessen Sitzungen öffentlich zu machen, ist zudem gescheitert. Der Bereichsausschuss entscheidet über Verfügbarkeit und Einsatz von Rettungskapazitäten.
„Leider fand dieser Ansatz keine Mehrheit im Parlament. Kommunale Vertreter sitzen weiter am Katzentisch und haben kein Mitspracherecht beim Rettungsdienst. Eine verpasste Chance für mehr Transparenz“, zeigt sich Weirauch enttäuscht und äußert die klare Erwartung, dass nun Gerichte über die Rechts- und Verfassungmäßigkeit des Gesetzes befinden. „Die Landesregierung hat beim Rettungsdienst schon zwei Mal üble Niederlagen vor Gericht erlitten. Aller guten Dinge sind drei, wie man so schön sagt.“