Dr. Boris Weirauch MdL

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Nach Corona-Ausbruch in Neckarauer Pflegeheim: Staatsanwaltschaft ermittelt wegen fahrlässiger Tötung

Veröffentlicht am 13.12.2021 in Landespolitik

Der Corona-Ausbruch im Neckarauer Pflegeheim „Am Park“ mit 13 Todesopfern hat ein strafrechtliches Nachspiel. Den Stein ins Rollen brachte dazu der Mannheimer SPD-Landtagsabgeordnete Dr. Boris Weirauch, der die Vorfälle im Rahmen einer parlamentarischen Anfrage gegenüber der Landesregierung angezeigt hatte. Das Sozialministerium teilte dem Justiziar der SPD-Landtagsfraktion in Abstimmung mit dem Justizministerium jetzt mit, dass das Rechtsamt der Stadt Mannheim zwischenzeitlich Strafanzeige gestellt hat und die Staatsanwaltschaft Mannheim nunmehr gegen Verantwortliche der Einrichtung wegen fahrlässiger Tötung ermittelt.

Das Sozialministerium hat gegenüber Weirauch offengelegt, dass am 8. Oktober 2021 vier Bewohner positiv auf Corona getestet wurden. „Da hätten alle Alarmglocken schrillen müssen. Die Einrichtungsleitung hat dennoch am 10. Oktober 2021 ein Herbstfest in den Innenräumen des Heims stattfinden lassen, an dem nach Angaben des Ministerium drei der positiv getesteten Bewohner teilgenommen haben sollen. Das wäre nicht nur ein klarer Verstoß gegen den gesunden Menschenverstand, sondern auch gegen die infektionsschutzrechtlichen Bestimmungen, nachdem positiv getestete Menschen sich in Absonderung begeben müssen“, kritisiert Weirauch die Einrichtungsleitung des Pflegeheims.

Weirauch fühlt sich durch die ministerielle Rückmeldung in seiner Haltung bestätigt: „Mir ist es wichtig, nach diesen schlimmen Vorfällen nicht zu Tagesordnung überzugehen. Wenn sich die Einrichtungsleitung etwas zu Schulden kommen lassen hat, muss das strafrechtlich geahndet werden. Gerade ältere Menschen in den Pflegeheimen müssen in einer Pandemie besonders geschützt werden.“

Der SPD-Abgeordnete kündigt an, eine weitere Anfrage zur Rolle der bei der Stadt Mannheim angesiedelten Heimaufsicht in diesem Kontext in den Stuttgarter Landtag einbringen zu wollen. „Im Nachgang zu meiner Anfrage haben sich Angehörige gemeldet und über Mängel bei der Versorgung und Betreuung der Heimbewohner berichtet. Es wird zu klären sein, ob und inwieweit die Heimaufsicht hiervon Kenntnis hatte oder hätte haben müssen und ob sie Maßnahmen gegen mögliche Missstände ergriffen hat.“