Dr. Boris Weirauch MdL

Dr. Boris Weirauch MdL

SPD-Abgeordneter Weirauch fordert im Landtag Rückzahlungsmoratorium bei den Corona-Soforthilfen

Veröffentlicht am 18.02.2022 in Landespolitik

Im Frühjahr 2020 hatten 245.000 baden-württembergische Unternehmen Soforthilfen beantragt, um in der ersten Phase der Corona-Pandemie über die Runden zu kommen. Jetzt kommt für viele das böse Erwachen, da die Landesregierung über ein kurzfristiges Rückmeldeverfahren alle Empfänger der Hilfen aufgefordert hat, selbst zu prüfen, ob die erhaltenen Soforthilfen zurückzuzahlen sind. Dies wäre etwa der Fall, wenn die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Soforthilfen im Nachhinein doch nicht vorgelegen haben.

„Das ist schon ein Hammer. Klar ist, dass für Fälle, in denen Gelder vereinnahmt wurden und sich später herausstellt, dass man wider Erwarten doch besser durch die ersten Monate der Krise gekommen ist, Rückzahlungen im Raum stehen. Aber die Art und Weise, wie man auf dem Höhepunkt der 4. Corona-Welle die Unternehmen und Selbstständigen unter Druck setzt, ist nicht akzeptabel“, fordert der Mannheimer Abgeordnete und wirtschaftspolitische Sprecher der Sozialdemokraten Dr. Boris Weirauch ein Umdenken der CDU-Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut.

Nachdem sich Weirauch bereits im Spätjahr mit einem Ministerschreiben gegenüber der CDU-Politikerin für die Belange der Unternehmen stark gemacht hatte, haben SPD und FDP das Thema mittels eines gemeinsamen Antrags auf die Tagesordnung des Wirtschaftsausschusses im Januar setzen lassen. Nachdem auch dort kein Einlenken der Ministerin bei dem Thema zu erkennen war, hat Weirauch in der daraufhin anberaumten Landtagsdebatte Anfang Februar klar gemacht, dass er von der Landesregierung neben einem Rückzahlungsmoratorium bis zum Ende der Corona-Pandemie auch eine Anpassung des Berechnungszeitraums erwarte: „Die Betriebe und Selbstständigen, die die Einnahmeausfälle in den ersten Monaten aus eigener Kraft meistern wollten und erst später staatliche Hilfen beantragt haben, sind jetzt die Dummen, da der Berechnungszeitraum, wenn es nach dem Willen der grün-schwarzen Landesregierung geht, erst mit dem Tag der Antragstellung beginnt. Da waren aber viele Unternehmen schon einen Monat oder mehr im Lockdown. Andere Bundesländer, etwa Nordrhein-Westfalen, sind da wesentlich flexibler. Warum geht das nicht in Baden-Württemberg?“

Der SPD-Wirtschaftspolitiker macht in der Landtagsdebatte seinem Unmut Luft: „Es ist doch paradox, dass man Betriebe und Selbstständige mit viel Geld über die Pandemie rettet und in dem Moment, in dem schwaches Licht am Ende des Tunnels erscheint, dreht man ihnen den Saft ab. Das macht keinen Sinn. Die grün-schwarze Landesregierung und insbesondere die CDU-Wirtschaftsministerin müssen endlich umsteuern.“