Dr. Boris Weirauch MdL

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Weirauch fordert striktes Vorgehen gegen gesetzeswidrige Spielhallen in Mannheim

Veröffentlicht am 12.09.2017 in Kommunalpolitik

Der Mannheimer SPD-Landtagsabgeordnete und Stadtrat Dr. Boris Weirauch zeigt sich besorgt über die hohe Konzentration von Wettbüros und Spielhallen in Mannheim. Auf eine kleine Anfrage des SPD-Landtagsabgeordneten hatte das Innenministerium Zahlen zu Spielhallen, Wettbüros und Lotto-Annahmestellen in der Stadt vorgelegt. Insbesondere die Anzahl der Wettbüros sind dem SPD-Stadtrat ein Dorn im Auge.

„Die Antwort des Innenministeriums zeigt, dass das zuständige Regierungspräsidium Karlsruhe in Mannheim im Vergleich zu anderen Großstädten in Baden-Württemberg überproportional viele Wettbüro-Konzessionen zugelassen hat“, zeigt Weirauch wenig Verständnis für die Vergabepolitik der Landesregierung. 53 Wettbüros seien nach Angaben von CDU-Innenminister Thomas Strobl mittlerweile über die Stadt verteilt.

„Auf 10.000 Einwohner gibt es somit bei uns 1,73 Wettbüros, in Stuttgart und Karlsruhe, befinden sich im Vergleich mit 1,37 bzw. 1,07 je 10.000 Einwohnern deutlich weniger Wettbüros“, fordert Weirauch ein Umdenken und sieht die hier die grün-schwarze Landesregierung in der Pflicht: „Das Landesglücksspielgesetz sieht vor, dass eine Konzentration von Wettbüros in bestimmten Gebieten zu vermeiden ist.“

Weirauch sieht auch bei der Ansiedlung von Spielhallen Handlungsbedarf. Seit einer Änderung des Landesglücksspielgesetzes dürfen nach Ablauf der Übergangsfrist zum 30. Juni 2017 sich etwa innerhalb eines Radius von 500 Metern keine zwei Spielhallen mehr befinden.

Aus der Antwort des Innenministeriums auf Weirauchs Anfrage geht hervor, dass bei Ablauf der Übergangsfrist insgesamt 54 Anträge auf Zulassung einer Spielhalle bei der Stadtverwaltung Mannheim eingegangen sind, davon alleine 27 für die Innenstadt und 19 für Neckarau. Zwei Spielhallen stehen kurz vor der Genehmigung, zwei weitere müssen schließen. Bei den übrigen 50 Spielhallen erwägt die Stadt Mannheim die Ablehnung der Erlaubnis, hat aber keinen Sofortvollzug angeordnet, d.h. die Einrichtungen dürfen vorerst weiter betrieben werden.

„Aufgrund drohender Schadensersatzforderungen habe ich hierfür grundsätzlich Verständnis, sobald aber eine gefestigte Rechtsprechung Klarheit bringt, muss die Stadt handeln“, setzt der Abgeordnete auf schnelle Entscheidungen der Verwaltungsgerichte. Hoffnung macht ein Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Mannheim, welches in einem früheren Verfahren bereits im Mai 2017 die Klage eines Mannheimer Spielhallenbetreibers gegen die Schließung seiner Spielhalle wegen eines Verstoßes gegen das Abstandsgebot zurückgewiesen hatte.