Dr. Boris Weirauch MdL

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SPD fordert Erhöhung von Zulagen für Polizistinnen und Polizisten

Veröffentlicht am 22.11.2017 in Landespolitik

Anlässlich der bevorstehenden Haushaltsberatungen im Finanzausschuss des Landtags fordert SPD-Fraktionsvize Sascha Binder eine Erhöhung der Zulage für den lageorientierten Dienst von Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte in Baden-Württemberg. „Wir beantragen jeweils 12 Millionen Euro in den Jahren 2018 und 2019 zusätzlich in den Haushalt einzustellen, um damit die Erhöhung der Zulage für den lageorientierten Dienst in der Nacht, an Sonn- und Feiertagen zu finanzieren“, so Binder.

Vom lageorientierten Dienst seien vor allem Polizistinnen und Polizisten im operativen Dienst betroffen, die besonders außergewöhnlichen Belastungen ausgesetzt und vorrangig in den Besoldungsgruppen A8 und A 9 eingruppiert sind. „Wir sehen die notwendige Erhöhung als ein Zeichen der Wertschätzung und Anerkennung für die Arbeit der Polizei im Streifendienst“, begründet Binder die Haushaltsanträge seiner Fraktion. Zuvor war eine entsprechende Petition des Vorsitzenden der Gewerkschaft der Polizei (GdP) Mannheim, die ebenfalls eine Erhöhung der Zulagen für den lageorientierten Dienst zum Gegenstand hatte, im Petitionsausschuss behandelt worden und als Material an die Landesregierung überwiesen worden. Dabei wollte es der zuständige Berichterstatter im Petitionsausschuss, SPD-Landtagsabgeordneter Dr. Boris Weirauch, nicht bewenden lassen. „Wer die Polizei stärken, qualifizierte Bewerber für den Polizeidienst finden und den Polizeiberuf auch in Zukunft attraktiv gestalten will, der muss auch finanzielle Anreize setzen“, sagt Weirauch und fordert die Regierungsfraktionen auf, den Anträgen zuzustimmen.

Die Zulagen für den lageorientierten Dienst sind in § 6 der Verordnung über die Gewährung von Erschwerniszulagen in Baden-Württemberg geregelt. Die SPD-Fraktion fordert eine entsprechende Änderung der Verordnung durch die Landesregierung und die Verwendung der beantragten 12 Millionen Euro für die Erhöhung der Zulage für den Nachtdienst und den Sonn- und Feiertagsdienst. Derzeit beträgt der Nachtzuschlag maximal 2,91 Euro pro Stunde und der Sonn- und Feiertagsdienst maximal 3,29 Euro pro Stunde.